| | Informiert man den Schüler / die Schülerin im Erstgespräch genau über den nun startenden Prozess? |
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| Wenn die Schülerin /der Schüler die Frage
bejaht, wird der eigene Vorgehensplan kurz beschrieben, zum Beispiel so:
Die Vorgehensweise wird auf diese Weise kurz und knapp beschrieben. Weitere Details sind nach unseren Erfahrungen in der Regel nicht notwendig.
Allerdings wird der Prozess nicht gegen den Willen des betroffenen Schülers bzw. der Schülerin begonnen. Diese Zustimmung wird erleichtert oder unterstützt durch die eigene Zuversicht, dass sich die Situation verändern lässt, indem man beispielsweise sagt:
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